Wahlen
Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025
Online-Antrag Briefwahlunterlagen
Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
Im Meldeamt (Briefwahlstelle) der Stadtverwaltung Bad Muskau (barrierefreier Zugang über den Hof) können die Briefwahlunterlagen beantragt und die Wahl kann auch sofort (ab 07.02.2025) dort ausgeführt werden.
Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich:
Freitag 07.02. 2025 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 21.02. 2025 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post zugestellt, zur Bundestagswahl 2025 bis spätestens 2. Februar 2025.
Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen sollte so früh wie möglich auf einem der folgenden Wege gestellt werden:
per Online-Antrag (zur Bundestagswahl 2025 verfügbar vom 20. Januar bis 21. Februar 2025),
schriftlich an Stadt Bad Muskau Wahlamt, 02953 Bad Muskau,
per Fax an 035771 60331,
durch sonstige dokumentierbare Übermittlung oder
mündlich, das heißt direkt in der Briefwahlstelle.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs aufgedruckt ist, am zweckmäßigsten. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich, dabei sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift, Unterschrift.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wie wird per Brief gewählt?
Briefwähler erhalten mit den Briefwahlunterlagen ein Merkblatt, auf denen genau erklärt ist, was der/ die Briefwähler/-in zu tun hat.
In der Briefwahlstelle wird die Verfahrensweise durch die Mitarbeiter des Meldeamtes erläutert. Dort kann die Briefwahl beantragt und ab dem 07.02. sofort vollzogen werden (siehe Öffnungszeiten). Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits ausgefüllt sein und der Personalausweis bereit gehalten werden.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag vorliegen. Für eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe sind die Briefwähler selbst verantwortlich. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens aber am Donnerstag vor der Wahl (im Inland) zur Post gegeben werden.
In der letzten Woche vor der Wahl ist die direkte Briefwahl in der Briefwahlstelle anzuraten. In der Briefwahlstelle können die Wahlbriefe noch am Wahltag abgegeben werden.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am 23.02. bis 18:00 Uhr dem Briefwahlvorstand zugegangen sein.
Welche Kosten fallen für die Briefwähler an?
Durch die Briefwähler sind nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind für Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.
Auslieferung der Briefwahlunterlagen
Es ist der Fall eingetreten, dass eine Partei (Landesliste) form- und fristgerecht Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingereicht hat. Daher musste mit der Druckfreigabe des Stimmzettels bis nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30.01.2025 gewartet werden.
Die Verwaltung erhält durch die Kreiswahlleitung frühestens im Laufe der 6. Kalenderwoche 2025 alle Unterlagen, welche sie für den Versand der Briefwahlunterlagen benötigt.
Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen kann dadurch erst ab dem 10.02.2025 an die Briefwähler erfolgen. Auch die direkte Wahl in der Briefwahlstelle kann voraussichtlich erst ab dem 11.02.2025 beginnen.
Wann und wo wird das Briefwahlergebnis ermittelt?
Die Briefwahlvorstand ermitteln das Briefwahlergebnis für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau Gablenz, nach Schließung der Urnenwahllokale durch Auszählung der Stimmzettel im Ratssaal Berliner Straße 47. Über die Zulassung der Wahlbriefe entscheidet der Briefwahlvorstand bereits ab 15:30 Uhr.
Bürgermeisterwahlen in Gablenz am 09.02.2025
Am 9. Februar 2025 findet die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gablenz statt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Stadt Bad Muskau bis 06. Januar 2025 versandt. Mit diesen Benachrichtigungen können die Unterlagen für die Briefwahl ab 07. Januar 2025 beantragt werden.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich bis zum 04. Februar 2025 16:00 Uhr, bei Selbstabholung beim Einwohnermeldeamt zusätzlich bis 07. Februar 16:00 Uhr.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bei der Stadtverwaltung Bad Muskau, Einwohnermeldeamt, Berliner Straße 47, Zimmer EG 115, 02953 Bad Muskau, mündlich, schriftlich oder elektronisch, jedoch nicht telefonisch, beantragt werden. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Hier können Sie auch direkt wählen.
Sie können auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen und beachten Sie die Postlaufzeiten.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 9. Februar 2025 um 16:00 Uhr im Rathaus Berliner Straße 47 eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Sie können Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch in den Briefkasten am Rathaus (grauer Briefkasten nördliche Giebelseite) einwerfen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen. Falls Sie den Brief aus dem Ausland oder über andere Postdienstleister senden, frankieren Sie den Wahlbrief bitte ausreichend.
Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag
Die Ergebnisse der Wahl vom 01.09.2024 find Sie hier:
Die Ergebnisse der Wahlen vom 09.06.2024 find Sie hier:
Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen des Stadtrates der Stadt Bad Muskau
Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen des Gemeinderates der Gemeinde Gablenz