Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahlen

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Die Ergebnisse der Wahl vom 23.02.2025 find Sie hier:

Bundestagswahl in Bad Muskau

 

Bundestagswahl in Gablenz

 

Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2025 in der Gemeinde Gablenz

 
Wahlberechtigte1321
gültige Stimmen537
davon 
Noack,  Friedrich Kurt Dietmar519
Marko, Grit5
Hoffmann, Dino3
Nickel, Detlef3
Bachmann, Andreas 2
sonstige Einzelvorschläge5
ungültige Stimmen61

Wahlpräsentation (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) 

 

 

Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025

 

Online-Antrag Briefwahlunterlagen 

 

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.

Im Meldeamt (Briefwahlstelle) der Stadtverwaltung Bad Muskau (barrierefreier Zugang über den Hof) können die Briefwahlunterlagen beantragt und die Wahl kann auch sofort (ab 07.02.2025) dort ausgeführt werden.

 

Öffnungszeiten:

Dienstag                   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr      13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag              09:00 Uhr bis 12:00 Uhr      13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich:    

Freitag 07.02. 2025          13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag 21.02. 2025          13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post zugestellt, zur Bundestagswahl 2025 bis spätestens 2. Februar 2025.

 

Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen sollte so früh wie möglich auf einem der folgenden Wege gestellt werden:

  • per Online-Antrag (zur Bundestagswahl 2025 verfügbar vom 20. Januar bis 21. Februar 2025),

  • schriftlich an Stadt Bad Muskau Wahlamt, 02953 Bad Muskau,

  • per Fax an 035771 60331,

  • durch sonstige dokumentierbare Übermittlung oder

  • mündlich, das heißt direkt in der Briefwahlstelle.

 

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

 

Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs aufgedruckt ist, am zweckmäßigsten. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich, dabei sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift, Unterschrift.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wie wird per Brief gewählt?

Briefwähler erhalten mit den Briefwahlunterlagen ein Merkblatt, auf denen genau erklärt ist, was der/ die Briefwähler/-in zu tun hat.

 

In der Briefwahlstelle wird die Verfahrensweise durch die Mitarbeiter des Meldeamtes erläutert. Dort kann die Briefwahl beantragt und ab dem 07.02. sofort vollzogen werden (siehe Öffnungszeiten). Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits ausgefüllt sein und der Personalausweis bereit gehalten werden.

 

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag vorliegen. Für eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe sind die Briefwähler selbst verantwortlich. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens aber am Donnerstag vor der Wahl (im Inland) zur Post gegeben werden.

In der letzten Woche vor der Wahl ist die direkte Briefwahl in der Briefwahlstelle anzuraten. In der Briefwahlstelle können die Wahlbriefe noch am Wahltag abgegeben werden.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am 23.02. bis 18:00 Uhr dem Briefwahlvorstand zugegangen sein.

 

Welche Kosten fallen für die Briefwähler an?

Durch die Briefwähler sind nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind für Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.

 

Auslieferung der Briefwahlunterlagen

Es ist der Fall eingetreten, dass eine Partei (Landesliste) form- und fristgerecht Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingereicht hat. Daher musste mit der Druckfreigabe des Stimmzettels bis nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30.01.2025 gewartet werden.

Die Verwaltung erhält durch die Kreiswahlleitung frühestens im Laufe der 6. Kalenderwoche 2025 alle Unterlagen, welche sie für den Versand der Briefwahlunterlagen benötigt.

 

Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen kann dadurch erst ab dem 10.02.2025 an die Briefwähler erfolgen. Auch die direkte Wahl in der Briefwahlstelle kann  voraussichtlich erst ab dem 11.02.2025 beginnen.

 

Wann und wo wird das Briefwahlergebnis ermittelt?

Die Briefwahlvorstand ermitteln das Briefwahlergebnis für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau Gablenz, nach Schließung der Urnenwahllokale durch Auszählung der Stimmzettel im Ratssaal Berliner Straße 47. Über die Zulassung der Wahlbriefe entscheidet der Briefwahlvorstand bereits ab 15:30 Uhr. 

 

 

Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag

Die Ergebnisse der Wahl vom 01.09.2024 find Sie hier:

Landtagswahl in Bad Muskau

 

Landtagswahl in Gablenz

 

 

Die Ergebnisse der Wahlen vom 09.06.2024 find Sie hier:

1. Europawahl Bad Muskau 

 

2. Europawahl Gablenz

 

3. Stadtratswahl Bad Muskau

 

Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen des Stadtrates der Stadt Bad Muskau

 

4. Gemeinderatswahl Gablenz

 

Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahlen des Gemeinderates der Gemeinde Gablenz

 

5. Kreistagswahl Bad Muskau

 

6. Kreistagswahl Gablenz