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Information der Finanzverwaltung

Für Einzahlungen oder Überweisungen stehen Ihnen folgende Girokonten der Stadtverwaltung Bad Muskau zur Verfügung:

 

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

IBAN:       DE08 8505 0100 0091 0004 16         

BIC:         WELA DED1 GRL

Volksbank Spree-Neiße

IBAN:       DE88 1809 2744 0000 0433 38 

BIC:         GENO DEF1 SPM

 

 

Bei Überweisungen geben Sie bitte das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen oder die Buchungsstelle an.

Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für die Verwaltung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Finanzverwaltung der Stadt Bad Muskau

 

Bei der Erfüllung steuerrechtlicher Aufgaben verarbeitet die Stadt Bad Muskau personenbezogene Daten. Die folgenden Informationen betreffen die Verarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten für die Administration der Gewerbesteuer und der Grundsteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung (§ 1 Absatz 2 Abgabenordnung). Des Weiteren wird über Ihre Rechte in Datenschutzfragen informiert und Ihre Ansprechpartner benannt.

Die Mindestinhalte bei der Erfüllung der Informationspflichten sind in Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung genannt. In bestimmten Fällen werden diese Pflichten durch §§ 32a, 32b Abgabenordnung beschränkt.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Für identifizierte oder identifizierbare Körperschaften (zum Beispiel Verein, Kapitalgesellschaft), Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gelten die Datenschutzvorschriften entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist.

 

1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher für die Verarbeitung ist:

Stadtverwaltung Bad Muskau 
Finanzverwaltung

Amtsleiterin Frau Vatter
Berliner Straße 47
02953 Bad Muskau

Telefon: 035771-56048
E-Mail:

 

 

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Stadt Bad Muskau
Datenschutzbeauftragte
02953 Bad Muskau

Telefon: 035771-56035
E-Mail:

 

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer Aufgabe, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung (insbesondere § 85) und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und durchzusetzen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit der Abgabenordnung und den Steuergesetzen. Gemäß § 29b Absatz 1 Abgabenordnung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Bad Muskau zulässig, wenn sie der Erfüllung der ihr als Finanzbehörde obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit der Abgabenordnung und der Sächsischen Kommunalen Kassen- und Buchführungsverordnung (SächsKomKBVO).

Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen verarbeiten wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke (beispielsweise Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 Abgabenordnung).

 

3. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Es werden insbesondere die folgenden Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, unter anderem:

  • Vor- und Nachname

  • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer

  • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter/-in, des/der Bevollmächtigte/-n, des/der Geschäftsführer/-in, des/der Gesellschafter/-in

  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer

  • Geburtsdatum und -ort

  • Steuernummer

Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, beispielsweise:

  • Einnahmen, Ausgaben

  • Bankverbindungen

  • Angaben über geleistete und erstattete Steuern

  • gestellte Anträge, Rechtsbehelfe

  • zuständiges Finanzamt

  • Messbeträge

  • Beginn-/ Endedaten

  • Stundungen, Erlässe

  • Steuerliche Nebenleistungen nach AO

sowie insbesondere unter anderem:

bei der Gewerbesteuer:

  • Gewerbeart, Betriebsobjekt und Betriebsform

  • Betriebsbeginn/-ende, Beginn des Wirtschaftsjahres

bei der Grundsteuer:

  • Einheitswert und Grundsteuermessbetrag

  • Daten zu Art, Größe, Lage und Beschaffenheit von Grundbesitz und Gebäuden

 

Für die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen oder im Beitreibungsverfahren erforderliche Informationen, unter anderem:

  • Angaben zu persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, auch zu gegebenenfalls unterhaltsverpflichteten Personen, werden nur erhoben, wenn durch den Steuerpflichtigen entsprechende Anträge gestellt werden oder eine ausstehende Forderung zwangsweise beigetrieben werden muss

Besondere Kategorien personenbezogener Daten ("sensible Daten") erheben wir nur dann, wenn dies für das konkrete Verfahren erforderlich ist.

 

4. Herkunft/Quelle der personenbezogenen Daten

Die Stadt Bad Muskau erhebt die personenbezogenen Daten sowohl bei Ihnen selbst, beispielsweise durch Steueranmeldungen, Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge. Weiterhin erhalten wir die Daten auch von Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie beispielsweise

  • Meldebehörden

  • Gewerbeämter

  • Finanzämter

oder wenn Sie dem Dritten eine Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt haben.

Kann ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mit Ihrer Unterstützung aufgeklärt werden, dürfen wir die notwendigen personenbezogenen auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (beispielsweise Auskunftsersuchen an Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können Daten von Drittschuldnern (beispielsweise Kreditinstitute, Arbeitgeber) erhoben werden.

Weiterhin können öffentlich zugängliche Informationen aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen verarbeitet werden.

Nach den Steuergesetzen sind Sie dazu verpflichtet, die für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte anzugeben. Die Mitwirkungspflichten werden unter anderem im § 90 Abgabenordnung geregelt.

5. Art der Datenverarbeitung

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt.

Bei der Verarbeitung setzen wir technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur dann auf Grundlage einer "vollautomatischen" Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (etwa als "vollautomatischer" Steuerbescheid nach § 155 Absatz 4 Abgabenordnung). Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling erfolgt nicht.

 

6. Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Hinblick auf eine Datenweitergabe unterliegen wir grundsätzlich dem Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung). Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich geregelt ist. Dies sind beispielsweise:

  • Finanzgerichte, Verwaltungsgerichte und die Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge von Rechtsbehelfsverfahren

  • Strafverfolgungsbehörden

  • Behörden in Ländern, mit denen Vollstreckungsabkommen existieren

  • andere Stellen der Stadt Bad Muskau oder andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Weitergabe der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind)

Bei der Datenverarbeitung nehmen wir Leistungen von den IT-Dienstleistern, welche die Daten weisungsgebunden in unserem Auftrag verarbeiten (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung) in Anspruch:

  • Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA), Eilenburger Straße 1a, 04317 Leipzig

  • Lecos GmbH, Prager Straße 8, 04103 Leipzig

 

7. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden solange gespeichert, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßgeblich sind hierfür die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 Abgabenordnung).

Weiterhin dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden, um sie für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung).

Wir speichern personenbezogene Daten darüber hinaus zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach den Vorschriften der Abgabenordnung bzw. der SächsKomKBVO. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.

8. Ihre Betroffenenrechte

Sie haben nach der Datenschutzgrundverordnung verschiedene Rechte, welche sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 ergeben.

Bei bestimmten Tatbeständen dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f Abgabenordnung). In diesem Fall wird Ihnen immer den Grund für die Ablehnung mitgeteilt.

Grundsätzlich wird die Stadt Bad Muskau innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollte die Bearbeitung länger als einen Monat für eine abschließende Klärung dauern, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

 

Recht auf Auskunft (Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 32c bis e Abgabenordnung)

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (beispielsweise Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (etwa Festsetzung, Vollstreckung) gegeben werden.

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 32f Abgabenordnung)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, haben Sie das Recht eine Berichtigung zu verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, haben Sie das Recht eine Vervollständigung zu verlangen.

Recht auf Löschung (Artikel 17 Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 32f Abgabenordnung)

Sie haben das Recht die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 32f Abgabenordnung)

Unter den Voraussetzungen dieser Vorschriften haben Sie das Recht, eine Einschränkung (Sperrung) der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (beispielsweise gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

 

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (beispielsweise Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

Wenn Sie von Ihren zuvor genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 
Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt oder wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie sich beschweren bei:

 

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn

Telefon: 0228 997799-0

E-Mail:

 

9. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen entnehmen Sie:

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines),

  • der Broschüre "Steuern von A bis Z" (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)

 

 

Für die Verwaltung der örtlichen Aufwandsteuern und der Kurtaxe in der der Finanzverwaltung der Stadt Bad Muskau 

Bei der Erfüllung steuerrechtlicher Aufgaben verarbeitet die Stadt Bad Muskau personenbezogene Daten. Die folgenden Informationen betreffen die Verarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten für die Administration der Erhebung von Abgaben, soweit die Abgabenordnung (AO) mittelbar anzuwenden ist, etwa nach den Vorschriften aus § 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG). Des Weiteren wird über Ihre Rechte in Datenschutzfragen informiert und Ihre Ansprechpartner benannt.

Die folgenden Informationen betreffen die Verarbeitung im Zusammenhang mit der Hundesteuer,  Vergnügungssteuern und der Kurtaxe. Des Weiteren wird über Ihre Rechte in Datenschutzfragen informiert und Ihre Ansprechpartner benannt.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

 

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher für die Verarbeitung ist:

Stadtverwaltung Bad Muskau 
Finanzverwaltung

Amtsleiterin Frau Vatter
Berliner Straße 47
02953 Bad Muskau

Telefon: 035771-56048
E-Mail:

 

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Stadt Bad Muskau
Datenschutzbeauftragte
02953 Bad Muskau

Telefon: 035771-56035
E-Mail:

 

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer Aufgabe, die Abgaben nach den Vorschriften des SächsKAG, der Abgabenordnung (insbesondere § 85) und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen, zu erheben und durchzusetzen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit:

  • dem SächsKAG in Verbindung mit:

    • Hundesteuersatzung der Stadt Bad Muskau

    • Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bad Muskau

    • Kurtaxesatzung der Stadt Bad Muskau

    • AO beziehungsweise den Steuergesetzen und

    • Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG)

Gemäß § 3 Absatz 1 SächsDSDG ist Verarbeitung personenbezogener Daten durch Stadt Bad Muskau zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit der AO und der Sächsischen Kommunalen Kassen- und Buchführungsverordnung (SächsKomKBVO).

Die personenbezogenen Daten werden in dem Abgabeverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines Abgabeverfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeitet werden. (beispielsweise § 6 Absatz 2 BMG).

 

3. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Es werden insbesondere die folgenden Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, unter anderem:

  • Vor- und Nachname

  • Firmenname

  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer

  • Geburtsdatum und -ort

  • Steuernummer

Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen, unter anderem:

  • Einnahmen (beispielsweise aus dem Betrieb von Spielautomaten)

  • Ausgaben (beispielsweise Mietzahlungen für Zweitwohnungsteuer)

  • Daten zu Art, Größe und Beschaffenheit von Zweitwohnungen

  • Daten zu Art, Lage und Kapazität der Unterkünfte

  • Daten zu Anzahl und Befreiungsgründen von Beherbergungsgästen

  • Daten zur Dauer von Hundehaltungen

  • Bankverbindung

  • Angaben über geleistete und erstattete Steuern

  • Angaben über eingereichte Steuererklärungen, gestellte Anträge und Rechtsbehelfe

Für die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen oder im Beitreibungsverfahren erforderliche Informationen, unter anderem:

  • Angaben zu persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, auch zu gegebenenfalls unterhaltsverpflichteten Personen, werden nur erhoben, wenn durch den Abgabepflichtigen entsprechende Anträge gestellt werden oder eine ausstehende Forderung zwangsweise beigetrieben werden muss.

Die Stadt Bad Muskau Leipzig erhebt die personenbezogenen Daten sowohl bei Ihnen selbst, beispielsweise durch Steueranmeldungen, Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge. Weiterhin erhalten wir die Daten auch von Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet oder befugt sind, wie beispielsweise

  • Meldebehörden

  • Gewerbeamt (beispielsweise bei der Genehmigung zur Aufstellung von Spielautomaten)

oder wenn Sie dem Dritten eine Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt haben.

Kann ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mit Ihrer Unterstützung aufgeklärt werden, dürfen wir die notwendigen personenbezogenen auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (beispielsweise Auskunftsersuchen an Vermieter zu bestehenden Mietverhältnissen). Im Vollstreckungsverfahren können Daten von Drittschuldnern (beispielsweise Kreditinstitute, Arbeitgeber) erhoben werden. Weiterhin können öffentlich zugängliche Informationen aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen verarbeitet werden.

Nach den Steuergesetzen sind Sie dazu verpflichtet, die für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte anzugeben. Die Mitwirkungspflichten werden unter anderem im § 90 Abgabenordnung geregelt.

4. Art der Datenverarbeitung

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt.

Bei der Verarbeitung setzen wir technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur dann auf Grundlage einer "vollautomatischen" Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (etwa als "vollautomatischer" Abgabebescheid nach § 155 Absatz 4 Abgabenordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des SächsKAG). Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling erfolgt nicht.

5. Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Hinblick auf eine Datenweitergabe unterliegen wir grundsätzlich dem Steuergeheimnis (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c SächsKAG in Verbindung mit § 30 Abgabenordnung). Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Abgabeverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich geregelt ist. Dies sind zum Beispiel:

  • Finanzgerichte, Verwaltungsgerichte und die Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge von Rechtsbehelfsverfahren,

  • Strafverfolgungsbehörden,

  • Behörden in Ländern, mit denen Vollstreckungsabkommen existieren,

  • Behörden und Schadensbeteiligte in Schadensfällen (bei der Hundesteuer).

Bei der Datenverarbeitung nehmen wir Leistungen von den IT-Dienstleistern

  • Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA), Eilenburger Straße 1a, 04317 Leipzig und

  • Lecos GmbH, Prager Straße 8, 04103 Leipzig,

welche die Daten weisungsgebunden in unserem Auftrag verarbeiten (Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO) in Anspruch.

 

6. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden solange gespeichert, wie sie für das Abgabeverfahren erforderlich sind. Maßgeblich sind hierfür die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen (§ 3a SächsKAG, sowie §§ 228 bis 232 Abgabenordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SächsKAG).

Weiterhin dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden, um sie für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a Abgabenordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 SächsKAG).

Wir speichern personenbezogene Daten darüber hinaus zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach den Vorschriften der Abgabenordnung beziehungsweise der SächsKomKBVO. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu 10 Jahre.

 

7. Ihre Betroffenenrechte

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte, welche sich aus den Artikeln 15 bis 18 und 21 ergeben.
Grundsätzlich wird die Stadt Bad Muskau innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollte die Bearbeitung länger als einen Monat für eine abschließende Klärung dauern, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

 
Recht auf Auskunft (Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung)

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (zum Beispiel Abgabeart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (etwa Festsetzung, Vollstreckung) gemacht werden.

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 Datenschutzgrundverordnung)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, haben Sie das Recht eine Berichtigung zu verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, haben Sie das Recht eine Vervollständigung zu verlangen.

 
Recht auf Löschung (Artikel 17 Datenschutzgrundverordnung)

Sie haben das Recht die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 Datenschutzgrundverordnung)

Unter den Voraussetzungen dieser Vorschriften haben Sie das Recht, eine Einschränkung (Sperrung) der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (beispielsweise gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

 

Recht auf Widerspruch (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (zum Beispiel Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

Wenn Sie von Ihren zuvor genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt oder wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.saechsdsb.de.