- 07.11.2026 bis 08.11.2026 Trödelmarkt
- 08.11.2026 79 Jahre Evangelische Jakobskirche Bad Muskau
- 08.11.2026 Hubertus-Konzert in Gablenz
- 11.11.2026 Saisoneröffnung der 70. Karnevalssaison
- 14.11.2026 Indisches Abendessen
- 07.11.2026 bis 08.11.2026 Trödelmarkt
- 08.11.2026 79 Jahre Evangelische Jakobskirche Bad Muskau
- 08.11.2026 Hubertus-Konzert in Gablenz
- 11.11.2026 Saisoneröffnung der 70. Karnevalssaison
- 14.11.2026 Indisches Abendessen
Bekanntmachung zum 2. Wahlgang Bürgermeisterwahl am 11.10.2026
Meldung aus Bad MuskauAm 27.09.2026 fand die Wahl des Bürgermeisters statt. Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Termin des 2. Wahlgangs: Sonntag, der 11.10.2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.10.2026 festgestellt, welche Wahlvorschläge am zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl am 11.10.2026 teilnehmen.
Für den zweiten Wahlgang wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Lfd. Nr. | Wahlvorschlag Name, Partei/Wählervereinigung und ggf. Kurzbezeichnung/Kennwort
| Mit dem/der Bewerber(in) Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Postleitzahl, Wohnort
| Geburtsjahr |
| 01. | Christlich Demokratische Union Deutschland – CDU
| Krahl, Thomas Bürgermeister 02953 Bad Muskau
| 1967 |
| 02. | Wir Für Bad Muskau | Bartell, Mirko Polizeibeamter 02953 Bad Muskau
| 1979 |
| 03. | Budszuhn, Frank | Budszuhn, Frank Pressesprecher 02953 Bad Muskau
| 1968 |
| 04. | Gneist, Peggy | Gneist, Peggy Diplom-Ingenieurin Innenarchitektur 02953 Bad Muskau | 1979 |
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge entspricht der vom Wahlausschuss festgestellten Reihenfolge.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler kennzeichnet auf dem Stimmzettel einen der aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise.
Jeder Wahlberechtigte kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des zuständigen Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
Die Briefwahlunterlagen werden an die Wahlberechtigten ohne Antrag versendet, wenn bereits für den ersten Wahlgang die Unterlagen beantragt wurden. Wahlscheinanträge für den zweiten Wahlgang können ab dem 3. Oktober 2026 erfolgen.
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.








