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Bekanntmachung zum 2. Wahlgang Bürgermeisterwahl am 11.10.2026

Meldung aus Bad Muskau

Am 27.09.2026 fand die Wahl des Bürgermeisters statt. Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet ein zweiter Wahlgang statt.

 

Termin des 2. Wahlgangs: Sonntag, der 11.10.2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.10.2026 festgestellt, welche Wahlvorschläge am zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahl am 11.10.2026 teilnehmen. 

Für den zweiten Wahlgang wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:

 

Lfd. Nr.

Wahlvorschlag

Name, Partei/Wählervereinigung und ggf. Kurzbezeichnung/Kennwort

 

Mit dem/der Bewerber(in)

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Postleitzahl, Wohnort

 

Geburtsjahr

01.

Christlich Demokratische Union

Deutschland – CDU

 

Krahl, Thomas

Bürgermeister

02953 Bad Muskau

 

1967
02.Wir Für Bad Muskau

Bartell, Mirko

Polizeibeamter

02953 Bad Muskau

 

1979
03.Budszuhn, Frank

Budszuhn, Frank

Pressesprecher

02953 Bad Muskau

 

1968
04.Gneist, Peggy

Gneist, Peggy

Diplom-Ingenieurin 

Innenarchitektur

02953 Bad Muskau

1979

 

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge entspricht der vom Wahlausschuss festgestellten Reihenfolge.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler kennzeichnet auf dem Stimmzettel einen der aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise.

 

Jeder Wahlberechtigte kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

                                                           

Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des zuständigen Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

 

Die Briefwahlunterlagen werden an die Wahlberechtigten ohne Antrag versendet, wenn bereits für den ersten Wahlgang die Unterlagen beantragt wurden. Wahlscheinanträge für den zweiten Wahlgang können ab dem 3. Oktober 2026 erfolgen. 

 

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.