- 29.08.2026 bis 31.10.2026 Doppel-Ausstellung Bad Muskau/Cottbus
- 10.09.2026 bis 11.09.2026 26. Landesbädertag in Bad Muskau
- 13.09.2026 Tag des offenen Denkmals
- 13.09.2026 Tag des offenen Denkmals - Offene Kirche
- 13.09.2026 Benefizkonzert
- 29.08.2026 bis 31.10.2026 Doppel-Ausstellung Bad Muskau/Cottbus
- 10.09.2026 bis 11.09.2026 26. Landesbädertag in Bad Muskau
- 13.09.2026 Tag des offenen Denkmals
- 13.09.2026 Tag des offenen Denkmals - Offene Kirche
- 13.09.2026 Benefizkonzert
Wichtige Information zur Grundsteuer 2025
Meldung aus Bad MuskauWichtige Information
Grundsteuer 2025
keine Zahlung ohne neuen Bescheid - Bitte warten Sie auf Ihren Grundsteuerbescheid
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Stadt Bad Muskau informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle (nach dem 1. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid (und/oder Gebührenbescheid) erlassen wurde.
Stadtverwaltung Bad Muskau
Arienne Vatter/ Kämmerin








