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INFORMATION zur aktuellen Lage der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz

Bad Muskau, den 21. 01. 2022

Ab Donnerstag, dem 20.01.2022,  wird das gesamte Territorium des Landkreis Görlitz Sperrzone II bzw. gefährdetes Gebiet. Das heißt die speziellen Regelungen für die Sperrzone II werden den Landkreis vollständig  umfassen. Auf größere Einschränkungen in forst- und landwirtschaftlichen Bereichen wird sicher weiterhin verzichtet und auch die Einschränkungen der Öffentlichkeit werden weiterhin von der allgemeinen Verhältnismäßigkeit bestimmt.

Wir weisen an dieser Stelle allerdings explizit auf die Leinenpflicht für alle Hunde im Landkreis Görlitz hin. Ausnahmen gibt es nur für jagdlich oder dienstlich geführte Hunde.

Es werden auch nach wie vor keine Hausschweine tierseuchenrechtlich getötet, wenn der Virus bei einem Wildschwein nachgewiesen wird. Allerdings gibt es große Einschränkungen bei der Haltung von Hausschweinen. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • jede Schweinehaltung ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen
  • die Neu- bzw. Wiedereinstallungen sind untersagt (Ausnahmen auf Antrag für die gewerblichen Halter können beim Veterinäramt beantragt werden)
  • die Verbringung der Schweine innerhalb des Landkreises, also der Sperrzone II, bzw. die Verbringung aus der Sperrzone heraus unterliegen der Genehmigungspflicht durch den Landkreis (Veterinäramt)
  • Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeldern geahndet
 

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