Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung 23. September bis 20. Oktober 2021

Bad Muskau, den 23. 09. 2021


Im Freistaat Sachsen gilt seit heute und bis einschließlich 20. Oktober eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Eingeführt wird darin das 2G-Optionsmodell für Sachsen.

Einrichtungen, Veranstaltungen und sonstige Angebote können auf Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten sowie die Maskenpflicht aufheben, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Besucher*innen anwesend sind. Ausnahmen gelten für Besucher*innen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sofern von der 2G-Option Gebrauch gemacht werden soll, ist dies dem zuständigen Gesundheitsamt drei Werktage vorher anzuzeigen. Die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene zuzulassen, entfällt mit Erreichen der Überlastungsstufe. Dann wird 2G verpflichtend – Maskenpflicht wie auch Kapazitätsbeschränkungen sind zu beachten. Alle körpernahen Dienstleistungen, Kantinen und Mensen sowie Angebote von Bädern und Saunen oder Fitnessstudios, sofern sie medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, sind von der Möglichkeit des optionalen 2G-Modells grundsätzlich ausgenommen.

Mit der Verordnung werden die bereits bestehenden Schwellenwerte - 7-Tage-Inzidenz nach RKI und Belastungswerte Normalstation und Intensivstation – um einen weiteren ergänzt: die 7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen. Der neue Wert gibt die Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. 
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html