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Bundestagswahl 2021 - Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt

Bad Muskau, den 17. 08. 2021

Bundestagswahl 2021

Online-Antrag Wahlschein

 

Quelle: Der Bundeswahlleiter

Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt.

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder per Brief. Eine Online-Wahl ist nicht möglich. Die Wahl beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Dann schließen die Wahllokale.

Wahlberechtigung

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Was ist ein Wählerverzeichnis?

Wer wahlberechtigt ist, wird in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgt automatisch in der Gemeinde, in der Sie am 15. August 2021 mit der Hauptwohnung gemeldet sind.

Ich ziehe um. Wo wähle ich?

Sie werden automatisch in der Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, in der Sie am 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Ziehen Sie (und melden sich) zwischen dem 16. August und 5. September 2021 um, können Sie formlos an Ihrem neuen Wohnort beantragen, dort im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Bei Ummeldungen ab dem 6. September 2021 bleiben Sie an Ihrem vorherigen Wohnort wahlberechtigt.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung soll Ihnen spätestens bis zum 5. September 2021 zugehen. Ist dies nicht geschehen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindebehörde, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

Wofür benötige ich die Wahlbenachrichtigung?

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie enthält auch die Anschrift Ihres Wahllokals.

Im Wahllokal reicht gewöhnlich die Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, damit Sie dort wählen können. Legen Sie diese nicht vor oder bestehen Zweifel an Ihrer Identität, so müssen Sie sich anderweitig ausweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage des Personalausweises oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass/Führerschein) geschehen.

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält außerdem einen Antrag auf Briefwahl.

Darf ich auch als Auslandsdeutsche oder -deutscher wählen?

Wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind, aber keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Sie müssen aber einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Zuständig ist die Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Darf jemand anderes für mich wählen?

Das ist nicht möglich. Sie können Ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist verboten.

Wählen im Wahllokal

Die Adresse Ihres Wahllokals finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können nur in diesem Wahllokal wählen, außer Sie haben zuvor Briefwahl beantragt. Mit dem beigefügten Wahlschein können Sie dann in jedem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen gehen.

Was muss ich zum Wählen mitbringen?

Zum Wählen sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen, müssen sich aber dann im Wahllokal zwingend ausweisen.

Wie läuft die Stimmabgabe ab?

Im Wahllokal erhalten Sie vom Wahlvorstand einen Stimmzettel. Sie dürfen nur in der Wahlkabine wählen und müssen sicherstellen, dass Sie Ihre Stimme unbeobachtet abgeben. Auch dürfen Sie sich in der Wahlkabine nur alleine aufhalten (Ausnahme: Kleinstkinder und Hilfspersonen) und darin nicht fotografieren oder filmen. Nach der Wahl gibt der Wahlvorstand die Wahlurne frei, in die Sie Ihren Stimmzettel einwerfen.

Ist mein Wahllokal barrierefrei erreichbar?

Einen Hinweis, ob Ihr Wahllokal barrierefrei erreichbar ist, enthält die Wahlbenachrichtigung. Ist Ihr Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich und wird ein barrierefreier Zugang benötigt, können Sie Briefwahl beantragen. Mit dem beiliegenden Wahlschein können Sie in einem beliebigen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis oder per Brief wählen.

Welche Hilfe habe ich als blinde oder sehbehinderte Person?

Als blinde oder sehbehinderte Person können Sie Ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Briefwahl

Sie können ohne Vorliegen eines Grundes auch per Brief wählen. Dazu müssen Sie bei Ihrer Gemeinde Briefwahl beantragen. Sie erhalten dann einen Wahlschein und einen Stimmzettel.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Die Briefwahl können Sie entweder persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite) beantragen. Häufig stehen auf Wahlbenachrichtigungen auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy.

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber bis zum Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr. Dann müssen Sie die Unterlagen aber abholen. Auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie schon die Briefwahl beantragen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wählen Sie persönlich und unbeobachtet und stecken den Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu. Unterschreiben Sie dann die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Bis wann muss ich den Wahlbrief zurückschicken?

Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift spätestens am Wahlsonntag, den 26. September 2021 bis 18:00 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief möglichst einige Tage vor der Wahl abgesandt werden.

Wer zahlt das Porto?

Innerhalb Deutschlands können Sie den Wahlbrief mit der Deutschen Post AG unfrankiert versenden. Aus dem Ausland müssen Sie die Portokosten selber tragen.

Im Ausland wählen

Wie Sie aus dem Ausland wählen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltes ab:

Ich bin vorübergehend im Ausland (zum Beispiel Urlaub)

Sie können sich die Briefwahlunterlagen auch an eine ausländische Adresse senden lassen. Die Portokosten für die Rücksendung des Wahlbriefes nach Deutschland müssen aber Sie tragen. Es werden nur Wahlbriefe, die am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen, berücksichtigt. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Rücksendung ein.

Ich lebe dauerhaft im Ausland

Als Deutsche oder Deutscher im Ausland müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Voraussetzungen ...

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie bis spätestens 5. September 2021 im Original an die Gemeinde in Deutschland, in der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Den Antrag sollten Sie jedoch so früh wie möglich stellen, um die verlängerten Postlaufzeiten aus dem/in das Ausland zu berücksichtigen. Elektronische Antragstellungen sind nicht möglich. Informationen zur Nutzung der amtlichen Kurierwege ...

Bewilligt die Gemeinde Ihren Antrag, erhalten Sie von ihr die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift zugesandt. Die Portokosten für die Rücksendung des Wahlbriefes nach Deutschland müssen Sie tragen.

Online wählen

Gegen die Möglichkeit, bei Bundestagswahlen online zu wählen, sprechen derzeit gravierende wahlrechtliche und -praktische Gründe. Die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, freien und geheimen Wahl könnten bei einer Internet-Wahl technisch derzeit noch nicht hinreichend gewährleistet werden.

Stimmzettel

Wie viele Stimmen habe ich?

Bei Bundestagswahlen haben Sie zwei Stimmen: eine Erststimme – linke Hälfte des Stimmzettels – und eine Zweitstimme – rechte Hälfte.

Mit der Erststimme wählen Sie die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis. Gewählt ist die- oder derjenige mit den meisten Stimmen. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Nach ihr errechnet sich, wie viele Sitze den Parteien im Deutschen Bundestag zustehen.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Ungültig sind Stimmen bei der Bundestagswahl unter anderem, wenn keine oder mehr als zwei Stimmen abgegeben werden, der Wille des Wählenden auf dem Stimmzettel nicht zweifelsfrei erkennbar ist oder Zeichnungen (zum Beispiel statt einem Kreuz ein Smiley im aufgedruckten Kreis) oder Vorbehalte (zum Beispiel Ergänzungen, Gründe für Stimmabgabe) enthalten sind.

Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn sich der Stimmzettel nicht im blauen Stimmzettelumschlag befindet oder der Wahlschein fehlt oder nicht unterschrieben ist.

Warum ist mein Stimmzettel gelocht oder abgeschnitten?

Alle Stimmzettel sind in der oberen rechten Ecke entweder gelocht oder die Ecke ist abgeschnitten. Anhand der Aussparung kann eine blinde oder hochgradig sehbehinderte Person eine Stimmzettelschablone exakt anlegen, mit der sie den Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen, eigenständig und geheim wählen kann.

Warum steht auf meinem Stimmzettel meine Geburtsjahresgruppe und mein Geschlecht?

Diese Stimmzettel werden in einigen Wahlbezirken ausgegeben, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Mit ihr wird unter Wahrung des Wahlgeheimnisses erhoben, wie nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe gewählt wurde. Neben dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe kann auch für jede Gruppe ein Buchstabe aufgedruckt sein (A bis M), mit dem leichter der passende Stimmzettel ausgegeben werden kann.

Wählen unter COVID-19

Das Tragen von Masken (FFP2, OP-Maske, Alltagsmaske) im Wahllokal ist möglich und je nach Entwicklung der Pandemie gegebenenfalls geboten oder sogar vorgeschrieben. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im Zusammenhang mit der Wahlbenachrichtigung und die Hinweise am Wahllokal vor Ort.

Ich bin an COVID-19 erkrankt oder in Quarantäne

In diesem Fall dürfen Sie das Wahllokal nicht aufsuchen. Eine Teilnahme an der Wahl ist dann nur per Brief möglich.

Bei einer nachgewiesenen (zum Beispiel durch ärztliches Attest) plötzlichen Erkrankung, besteht die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr beim Wahlamt Ihrer Gemeinde die Briefwahl zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können dann, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt, von einer bevollmächtigten Person beim Wahlamt abgeholt werden.

Kann ich meinen eigenen Stift benutzen?

Ja. Sie können Ihren eigenen Stift verwenden – zum Beispiel Füller, Kugelschreiber, Filzstifte und Bleistifte.

Termine und Fristen

Wählerverzeichnis

Wann wird das Wählerverzeichnis erstellt?

Am 15. August 2021 werden alle Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie an diesem Tag gemeldet sind.

Wahlbenachrichtigung

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Wahlbenachrichtigungen werden etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl versendet, spätestens aber bis zum 5. September 2021. Haben Sie dann Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.

Briefwahl

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten und können bereits vorher bei Ihrer Gemeindebehörde die Briefwahl beantragen.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Der Antrag auf Briefwahl sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens bis 24. September 2021, 18:00 Uhr. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Krankheit, kann der Antrag auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden.

Wann erhalte ich die Briefwahlunterlagen?

Der frühestmögliche Versand der Briefwahlunterlagen seitens der Gemeinden ist circa Mitte August.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?

Bei Versand per Post innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief einige Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Er muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Alternativ kann er auch direkt bei der angegebenen Stelle abgeben werden.

Deutsche im Ausland

Bis wann kann ich als Auslandsdeutsche oder -deutscher den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen?

Der Antrag muss spätestens am 5. September 2021 bei der Gemeindebehörde eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Wann erhalte ich die Unterlagen?

Der frühestmögliche Versand der Briefwahlunterlagen seitens der Gemeinden ist circa Mitte August.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?

Schnellstmöglich nach Erhalt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 26. September 2021, bis 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag voradressierten Stelle eingehen.

Wahlhandlung

Wann haben die Wahllokale geöffnet?

Am Wahltag, Sonntag, der 26. September 2021, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Ergebnisse

Wann wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?

Zwischenstände werden am Abend nach der Wahl auf der Internetseite des Bundeswahlleiters veröffentlicht. In der Regel noch in der Nacht zum Montag gibt der Bundeswahlleiter das vorläufige Wahlergebnis bekannt. Das endgültige Wahlergebnis wird etwa drei Wochen nach der Wahl festgestellt.

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

21. 04. 2024 - Uhr

 

30. 04. 2024 - Uhr

 

30. 04. 2024 - Uhr