Informationen zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Bad Muskau - Beantragung von Briefwahlunterlagen
Meldung aus Bad MuskauDie Wahlbenachrichtigungen wurden durch die Stadt Bad Muskau bis zum 25. August 2026 versandt. Mit dieser Benachrichtigung können die Unterlagen für die Briefwahl ab 27. August 2026 beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigung ist für beide Wahlen, die Wahl am 27. September und für einen eventuellen 2. Wahlgang am 11. Oktober, gültig. Das heißt, dass es für einen etwaigen 2. Wahlgang keine neue, gesonderte Wahlbenachrichtigung geben wird.
Wer Briefwahl für die Wahl am 27. September 2026 beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für einen etwaigen 2. Wahlgang automatisch.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich bis zum 23. September 2026 16:00 Uhr, bei Selbstabholung im Einwohnermeldeamt zusätzlich bis 25. September 16:00 Uhr.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bei der Stadtverwaltung Bad Muskau, Einwohnermeldeamt, Berliner Straße 47, Zimmer EG 115, 02953 Bad Muskau, mündlich, schriftlich oder elektronisch, jedoch nicht telefonisch, beantragt werden. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Hier können Sie auch direkt wählen.
Sie können auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen und beachten Sie die Postlaufzeiten.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 27. September 2026 um 18:00 Uhr und für einen möglichen 2. Wahlgang am 11. Oktober 2026 bis 18:00 Uhr im Rathaus Berliner Straße 47 eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Sie können Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen auch in den Briefkasten am Rathaus (roter Briefkasten nördliche Giebelseite) einwerfen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird innerhalb Deutschlands kostenfrei von der Deutschen Post AG übernommen. Falls Sie den Brief aus dem Ausland oder über andere Postdienstleister senden, frankieren Sie den Wahlbrief bitte ausreichend.