Aktuelle Informationen der Ver- und Entsorgungswerke Bad Muskau GmbH
Meldung aus Bad MuskauSehr geehrte Anwohner,
wir möchten Sie bereits jetzt darüber informieren, dass die VEW
im Zeitraum vom 02.06.2025 bis 27.06.2025 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Hygienespülungen des Trinkwasserleitungsnetzes zur Vermeidung von Ablagerungen und Verschmutzung durchführen wird.
Der dafür vorgesehene Zeitplan sieht wie folgt aus:
02.06. - 06.06.2025 Ortsteil Köbeln
10.06. – 13.06.2025 Innenstadt
16.06. – 20.06.2025 Siedlung
23.06. – 27.06.2025 Ortsteil Berg und Neustadt
Wann Ihre Straße betroffen ist bzw. eventuelle Änderungen im Zeitplan entnehmen Sie bitte den Informationen auf unserer Homepage unter
https://vewbm.de
Durch die Spülung kann es im Trinkwasserbereich zu Versorgungseinschränkungen durch Druckeinsenkungen und durch sichtbare Inhaltsstoffe im gesamten Zeitraum kommen.
Trübstoffe können sich in technischen Geräten absetzen bzw. die Trinkwassersiebe zusetzen. Daher bitten wir Sie während der Spülzeiten Waschmaschinen, Geschirrspüler u.ä. möglichst nicht zu betreiben und nach der Spülung die Filter in der Trinkwasserhausinstallation rückzuspülen.
Ein wichtiger Hinweis zur Abwasserentsorgung:
Die zuverlässige Entsorgung der kommunalen Abwässer sowohl über die zentralen Schmutzwasserleitungen als auch im Rahmen der dezentralen Entsorgung der Kleinkläranlagen und Sammelgruben nach dem Stand der Technik sind Grundlage eines umfassenden Gewässerschutzes.
Die zentral gesammelten Abwässer werden im Entsorgungsgebiet Bad Muskau leitungs-gebunden über 14 Abwasserpumpwerke auf die Kläranlage im Ortsteil Köbeln geleitet.
Leider zeichnet sich seit dem vergangenen Jahr ein erhöhter Reinigungsaufwand für die Abwasserpumpwerke, verursacht durch unsachgemäße Entsorgung, ab.
Das schlägt sich in höheren Kosten für den Personal- und Technikeinsatz nieder.
Diesem Zustand möchten wir entgegenwirken, um nicht aus diesem Grund die Entsorgungskosten erhöhen zu müssen und vor allem, um die Umwelt zu schonen.
Wenn Verursacher unsachgemäßer Entsorgung direkt festgestellt werden können, ist nach
§ 32 der gültigen „Satzung der Stadt Bad Muskau über die öffentliche Abwasserbeseitigung“ die Erhebung von Vertragsstrafen zulässig.
Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie die folgenden Dinge nicht über die Toilette entsorgen:
Medikamente
Wattestäbchen, Rasierklingen und andere feste Abfälle
Batterien, Sprayflaschen
Verpackungsmaterial
Tampons, Binden, Windeln, Verbandsmaterial, Feuchttücher
Essensreste, Zigarettenkippen
Farben, Lacke, Lösungs-, Pflanzenschutz- und Holzschutzmittel, Chemikalien (gehören in den Sondermüll)
Kleidungsstücke
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wir verweisen deshalb in diesem Zusammenhang auch auf § 6 der „Satzung der Stadt Bad Muskau über die öffentliche Abwasserbeseitigung“.
Die VEW Bad Muskau GmbH dankt Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest!